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1994 wurden für Niederschöneweide
Sanierungsziele formuliert, die vom Senat als Richtlinien für die
Entwicklung und als Beurteilungsgrundlage für Planungen beschlossen
wurden. Das Neuordnungsprogramm ist die Darstellung der
Sanierungsziele in Form eines Planes mit Aussagen über
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Allgemeine
Ziele
Blockbezogene
Ziele
Vordringliche
Ziele
(Zukünftige Aufgaben)
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Nutzungen und Standorte. Der Plan
dient (und gemeinsam mit den allgemeinen Sanierungszielen) als
Grundlage für die Beurteilung von genehmigungspflichtigen Vorhaben und
Rechtsvorgängen im Sanierungsgebiet (vgl. § 144 BauGB).
Viele Ziele haben sich bewährt und
sind bereits erreicht. Wo nötig, soll eine Veränderung der Ziele
erfolgen.
Für den Block 3 wurden im Dezember 2005 die Sanierungsziele durch das
dargestellte Blockentwicklungskonzept konkretisiert und
fortgeschrieben. |
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Neuordnungsprogramm
(zzt. gültige Fassung)
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