Sanierungsgebiet Treptow-Niederschöneweide

 

 

Sanierungsbeauftragte des Landes Berlin
Planergemeinschaft Dubach, Kohlbrenner

BA Treptow-Köpenick von Berlin
Sanierungsverwaltungsstelle


 
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Sanierungsziele in den Blöcken     > Allgemeine Ziele
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   (Zukünftige Aufgaben)
Neuordnungsprogramm

B

lock 3    
  Ursprünglich war hier die Wiederansiedlung von produzierendem Gewerbe vorgesehen. Heute sollen auf der Grundlage eines abgestimmten grundstücksübergreifenden Gesamtkonzeptes Einzelhandelsangebote, Dienstleistungen, Freizeit- und Kulturnutzungen sowie Handwerksbetriebe einen Platz finden können. Geplant sind eine öffentlich nutzbare Uferzone und die Anlage einer Straße zwischen Schnellerstraße und Brückenstraße als Erschließung und zugleich Entlastung der Spreestraße. Das Bezirksamt hat am 20.12.2005 dieses Ziele als Konkretisierung und Fortschreibung der Sanierungsziele beschlossen.    
   
B löcke 4 und 5    
  Dieser Bereich wird überwiegend als „Allgemeines Wohnen“ dargestellt, d. h. ab dem 1. Obergeschoss soll im Regelfall nur gewohnt werden. Das Erdgeschoss ist – zumindest in Brückenstraße und Schnellerstraße – durchgängig für Läden vorgesehen. Die Freiflächen sind in möglichst großem Umfang als Grünfläche für die Belange von Erholung und Ökologie anzulegen. Eine Schließung des Straßendurchbruchs von der Spreestraße zur Brückenstraße ist im Sanierungszeitraum, voraussichtlich nicht möglich. Die neue Darstellung folgt dieser Einschätzung.    
     
B lock 6    
  Der Block wird – mit Ausnahme des geplanten Ufergrünzuges und des bereits realisierten Hasselwerderparks – vollständig als Fläche für Wohnungsbau (Neuplanung) dargestellt. Dies schließt nicht aus, dass auf kleineren Teilflächen auch wohnverträgliches Gewerbe angesiedelt werden kann.    
     
B löcke 8 und 9    
  Auf die Darstellung von öffentlichen Einrichtungen kann aufgrund veränderter Richtwerte zukünftig verzichtet werden. Die Blockkante soll mit Wohnbauten geschlossen werden. Die genaue städtebauliche Figur ist im Rahmen eines konkreten Projektes und in einem B-Plan-Verfahren zu bestimmen.    
     
B lock 11    
  Der Block 11 dient an der Schnellerstraße dem allgemeinen Wohnen. An der Grünauer Straße ist – wie das Eckhaus Grünauer Straße 2 zeigt – Wohnen möglich. Wegen der erheblichen Belastungen durch den Straßenverkehr wird an der Grünauer Straße jedoch gemischte Nutzung geplant, d. h. ein größerer Gewerbeanteil angestrebt. Die rückwärtige Bebauung (ehemalige Remisen) bleibt erhalten und dient der Abgrenzung zwischen Wohnen und gewerblicher Nutzung.    
B lock 21    
  Das denkmalgeschützte Ensemble des ehemaligen Lagers soll erhalten bleiben. Dies gilt im Grundsatz auch für die bestehende Nutzungsmischung aus sozialen und gewerblichen Einrichtungen. Für die Fläche des ehemaligen Robert-Koch-Institutes wird die Schaffung einer Begegnungsstätte zur NS-Zwangsarbeit angestrebt.    
B löcke 7, 14, 16, 17, 18  (Verflechtungsbereich)    
 

Die Blöcke gehörten zum Untersuchungsgebiet, wurden jedoch nicht als Sanierungsgebiet festgelegt, weil die Missstände nicht als gravierend genug angesehen wurden. Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, die (auch) der Versorgung des Sanierungsgebietes dienen, sind allerdings dargestellt
Ein wichtiges Sanierungsziel ist die Erweiterung der Frei- und Sportflächen der 7. Grundschule an der alten Feuerwache..

   
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